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Feststellanlagen

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Brandmeldetechnik / Feststellanlage

Feststellanlagen dienen zum Offenhalten (Feststellen) von Türen zwischen den Brandabschnitten eines Gebäudes. Diese Türen (Brandschutztüren) müssen im Brandfall selbsttätig schließen, damit sich Feuer und Rauch nicht in benachbarte Bereiche ausbreiten können.

Feststellanlagen bestehen im wesentlichen aus einer Türsteuerzentrale und den Türsteuermeldern.

An die Türsteuerzentrale (TSZ) sind die Türsteuermelder, die Feststellvorrichtungen (Elektromagnete) und ein Taster angeschaltet. Im Alarmfall bewirkt die Zentrale das Schließen der Tür, indem sie die Feststellvorrichtungen abschaltet. Mit dem Taster ist der Schließvorgang manuell auslösbar. Die Zentrale verfügt über eine eigene Energieversorgung und ist von vorhandenen Brandmeldeanlagen unabhängig.

Der Türsteuermelder ist ein Streulichtrauchmelder nach DIN EN 54-7 und wird an die Türsteuerzentrale angeschaltet. Die Melder werden zu beiden Seiten der Brandschutztüre an der Decke des Flures oder Raumes angebracht. Der Melder ist vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBT) zugelassen. Die Türsteuerzentrale TSZ 400 sowie der Türsteuermelder sind vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBT) zugelassen. 

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